Wir fordern:         "Fairness für Almbauern"

 

 

 

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Müssen die Bauern oder die Verwaltung den Schaden zahlen?

Quelle ORF

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Euros

Keine tragbare Lösung

 

Da die Politik und die Kammervertretung zu keiner annehmbaren Lösung der Almfutterflächenproblematik bereit ist, ist in Zukunft ein noch  stärkeres und geschlosseneres Auftreten der finanziell geschädigten Almbauern notwendig.  Wenn erst jetzt im Jahr 2013 versucht wird  die korrekten Almfutterflächen festzustellen, (laut EU Vorgabe wäre dies bereits 2005 -wegen Aufteilung des produktionsbezogenen Referenzbetrages von 2000 bis 2002  - notwendig gewesen)  so besteht die berechtigte Forderung das auch der Referenzbetrag der Jahre 2000 bis 2002 auf die vielleicht jetzt korrekt festgestellten Hektar aufgeteilt wird . 

 

zum Bericht Almbauern drohen mit Blockade -  klicken sie hier

 

zum Bericht Vorsprache im Parlament - klicken sie hier

 

 


Um in Zukunft einen schnellernen Informationsfluß zu ermöglichen und gemeinsame Vorgangsweisen schneller koordinieren zu können, wird die Möglichkeit geboten das sich alle durch dieses mangelhafte System finanziell Geschädigten hier melden .

 

Kontakt - bitte hier klicken!

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www.almfutterflaechen.at
BILD1

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Nach welchen Rechtsgrundlagen wurden Prämienrechte auf solche Flächen aufgeteilen?

 

Für weitere Infos klicken Sie hier


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Hier erfahren Sie ab jetzt laufend die

 TATSACHEN

über die Prämienrückzahlung wegen Flächenabweichungen bei Almfutterflächen

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Kein zuverlässiges Flächenerfassungssystem auf Almen seit 2001  in Österreich

 Auf die Beanstandung des Flächererfassungs- u. Kontrollsystems auf Almen durch die  EU im Jahr 2001 reagiert Österreich  bis zum Jahr 2009 nicht

 

Österreich verliert die Klage T-368/05 gegen die EU Kommission 

 

Die Bauern müssen zahlen??

Gesunde Betriebe werden mit Rückzahlungsforderungen von bis zu 100.000,-- Euro in den Ruin getrieben.

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100.000,00 Euro Rückforderung-

für das Landwirtschaftsministerium kein großer Fehler

Das Landwirtschaftsministerium sieht keinen großen Fehler wenn Betriebe wegen eines beanstandeten und fehlerhaften Systems mit Rückforderungen bis zu 100.000,00 Euro in den Ruin getrieben werden. (Quelle: Bericht ORF Konkret)                                                   

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